Wichtige Information an die Pächter

Seit dem 12.06.2025 besteht seitens der Stadt Chemnitz eine Neuregelung für den Gebrauch von Mährobotern.

Diese Neuregelung beinhaltet ein Nachtfahrverbot für die Geräte.

Hintergrund ist der Schutz der einheimischen Igel, die streckenweise von den Robotern schwer verletzt oder sogar getötet werden. Insbesondere Jungtiere geraten dabei sogar unter den Roboter, was eine sofortige Tötung nach sich zieht.

Daher hat die Stadt Chemnitz ein Nachtfahrverbot erlassen, welches sich von einer halben Stunde vor Sonnenuntergang bis einer halbe Stunde nach Sonnenaufgang erstreckt.

Eine Zuwiderhandlung gegen dieses Verbot stellt eine Ordnungswidrigkeit gemäß §44 Abs. 1 Nr. 1 dar und wird mit einem Bußgeld bis zu fünfzigtausend Euro geahndet. Bei Vorsatz gilt dieses Verhalten als Straftat und wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren geahndet.

Bei Besitz eines Mähroboters mit einer Erkennungssensorik kann bei der Unteren Naturschutzbehörde eine Einzelausnahme beantragt werden.

Wir bitten hiermit alle Pächter, die sich im Besitz eines solchen Mähroboters befinden, sich an die oben genannten Regelungen zu halten und sich danach zu richten.

Zur Einhaltung der Zeiten hält der Vorstand eine Tabelle mit den jeweiligen Zeiten für Sonnenuntergang und Sonnenaufgang bereit.

Da wir die heimische Flora und Fauna schützen wollen, bitten wir um Euer Verständnis und die Einhaltung der Allgemeinverfügung der Stadt Chemnitz.

Der Vorstand