Der Vorstand informiert: Allgemeines

  • Richtlinie zur Aufstellung von Sport- und Spielgeräten im KGV „Naturfreunde e.V.“

    Grundsätzlich dient ein Kleingarten dem Pächter zur nichterwerbsmäßigen gärtnerischen Nutzung,insbesondere zur Gewinnung von Gartenbauerzeugnissen für den Eigenbedarf und zur Erholung.(§1 (1) BKleingG )Nach Rechtsprechung des BGH von 2004 gilt die sogenannte Drittelregelung. Diese sieht vor, dass einDrittel der Parzellenfläche durch Anbau von Obst und Gemüse kleingärtnerisch genutzt wird, einDrittel der Erholungsnutzung mit Rasen, Blumen, Ziersträuchern,…


  • Formular Zählerdatenerfassung

    beim Wechsel der Wasseruhren immer auszufüllen und an den Verein über unseren Briefkasten oder per Post weiterleiten!