Information Wasserinbetriebnahme 2026

Sehr geehrte Vereinsmitglieder,

wir möchten Euch hiermit darüber informieren, dass am Sonntag, den 19.04.2026, dass Wasser in unserer Sparte aufgedreht wird. (Sofern das Wetter bis dahin durchhält; Änderungen werden wir umgehend bekanntgeben)

Wir bitten Euch daher, bis zu dem genannten Datum Eure Wasseruhren einzubauen und die Haupthähne zu verschließen.

Sollten Eure Wasseruhren defekt sein, oder sollte das Eichdatum abgelaufen sein (2019 oder älter; Bsp.: M19), so bitten wir Euch, die Wasseruhren zu tauschen und hierfür das Formular „ Formular für Zählerdatenerfassung – Wasser“ auszufüllen.

Leider müssen wir auch dieses Jahr darauf hinweisen, dass die Wasseruhren richtig herum eingebaut werden sollen. Leider kommt es jedes Jahr vor, dass diverse Wasseruhren falsch herum eingebaut sind, was dann zu einer falschen Erfassung führt, die letztendlich allen finanziell auf die Füße fällt.

Wir bedanken uns für Euer Verständnis und wünschen Euch allen ein erfolgreiches und ertragreiches Gartenjahr 2026.

Der Vorstand

Information für unsere Pächter

Nachfolgend findet Ihr die aktuelle und gültige Beitrags- und Gebührenordnung unseres Vereins

Beitrags- und Gebührenordnung
gültig ab:Beschluss der Mitgliederversammlung vom 12.04.2025
BezeichnungBetragErläuterungen
1.Aufnahmegebühr15,00 €Mit der Aufnahme / Einschreibung in den Verein hat das betreffende Mitglied eine Aufnahmegebühr zu entrichten. Die Höhe der Aufnahmegebühr bedarf des Beschlusses der Mitgliederversammlung.
2.Mitgliedsbeitrag85,00 €Beiträge ergeben sich aus dem abzuführenden Anteil (Basis bildet die jeweilige Jahresrechnung des Stadtverbandes Chemnitz der Kleingärtner e.V.) und aus spezifischen Kosten für die Verwaltung, für Werterhaltungsmaßnahmen, für Bauleistungen sowie erforderliche Dienstleistungen und Reparaturen. Die Höhe des Mitgliedsbeitrages bedarf des Beschlusses der Mitgliederversammlung.
3.Pacht0,14 €/m²Der Pachtbetrag pro m² wird in der jeweils abzuführenden Höhe veranschlagt. Basis bildet die jeweilige Jahresrechnung des Stadtverbandes Chemnitz der Kleingärtner e.V.
4.Grundsteuer BFür Gartenlauben größer 26 m² wird der Betrag für die Grundsteuer B für die
betreffenden Parzellen in der jeweils abzuführenden Höhe veranschlagt. Basis
bilden der Grundsteuerbescheid und die jeweilige Jahresrechnung des
Stadtverbandes der Kleingärtner e.V.
5.Energie- und WasserverbrauchKosten für den Energie- und Wasserverbrauch werden entsprechend der Rechnung der Stadtwerke erhoben. Kosten, die sich aus Differenzen zwischen den Hauptzählern und der Summe der Unterzähler auf den Parzellen ergeben, werden in einem Differenzausgleich für Elt / Wasser pauschal pro Parzelle / Abnehmer berechnet.
6.Mahngebühren10,00 €Kommt ein Vereinsmitglied trotz schriftlicher Zahlungsaufforderung und anschließender Zahlungserinnerung in Zahlungsverzug, so kann der Verein Mahngebühren erheben. Mahngebühren fallen ebenfalls an, wenn durch Verschulden des Vereinsmitgliedes seine Elt- und Wasserverbräuche nicht rechtzeitig ermittelt werden können. Die Termine zur Verbrauchswerterfassung werden jährlich in den Schaukästen veröffentlicht. Die Höhe der Mahngebühr bedarf des Beschlusses der Mitgliederversammlung.
7.Bearbeitungs-pauschale12,00 €Beantragt ein Mitglied eine Ratenzahlung, ist zusätzlich zum Rechnungsbetrag eine Bearbeitungspauschale zu zahlen. Die Höhe der Bearbeitungspauschale bedarf des Beschlusses der Mitgliederversammlung.
8.Kosten einer Netzsperre30,00 €Kommt ein Mitglied den Meldepflichten für seine Elt- und Wasserverbräuche trotz schriftlicher Mahnung nicht nach, wird durch den Vorstand eine Netzsperre veranlasst. Die Kosten dafür trägt das Vereinsmitglied. Die Höhe der Kosten für eine Netzsperre bedarf des Beschlusses der Mitgliederversammlung.
9.Aufwandsgebühr20,00 €Wird festgestellt, dass ein Mitglied wissentlich defekte, nicht geeichte oder falsch eingebaute Zählwerke für Elektroenergie oder Wasser benutzt, seine Wasseruhr nicht termingerecht einbaut, angekündigte Kontrollen von Zählwerken verhindert oder eigenmächtig ohne Rückmeldung und Nachweis an den Vorstand seine Zählwerke austauscht, wird eine Aufwandsgebühr erhoben.
10.Kostenerstattung Behörden-auskünfte14,85 €Versäumt ein Mitglied seine Wohnsitzänderung rechtzeitig mitzuteilen und entstehen dem Verein daraus Kosten für Behördenauskünfte, so trägt das Vereinsmitglied die daraus entstehenden Kosten.
11.Ersatzbetrag für nicht geleistete Arbeitsstunden12,00 €/hFür nicht geleistete Gemeinschaftsleistungen hat das Vereinsmitglied einen Ersatzbetrag zu entrichten. Die Höhe dieses Ersatzbetrages wird durch die Mitgliederversammlung beschlossen.
Jeder Pächter erhält spätestens zwei Wochen vor Fälligkeit die Jahresrechnung mit einer Aufstellung der nach Beitrags- und Gebührenordnung anfallenden Kosten sowie eine Zahlungsaufforderung zur Überweisung auf das Vereinskonto. Für nicht termingemäße Zahlungen können neben Mahngebühren auch Verzugszinsen veranschlagt werden.