Nachfolgend findet Ihr die aktuelle und gültige Beitrags- und Gebührenordnung unseres Vereins
| Beitrags- und Gebührenordnung | |||
| gültig ab: | Beschluss der Mitgliederversammlung vom 12.04.2025 | ||
| Bezeichnung | Betrag | Erläuterungen | |
| 1. | Aufnahmegebühr | 15,00 € | Mit der Aufnahme / Einschreibung in den Verein hat das betreffende Mitglied eine Aufnahmegebühr zu entrichten. Die Höhe der Aufnahmegebühr bedarf des Beschlusses der Mitgliederversammlung. |
| 2. | Mitgliedsbeitrag | 85,00 € | Beiträge ergeben sich aus dem abzuführenden Anteil (Basis bildet die jeweilige Jahresrechnung des Stadtverbandes Chemnitz der Kleingärtner e.V.) und aus spezifischen Kosten für die Verwaltung, für Werterhaltungsmaßnahmen, für Bauleistungen sowie erforderliche Dienstleistungen und Reparaturen. Die Höhe des Mitgliedsbeitrages bedarf des Beschlusses der Mitgliederversammlung. |
| 3. | Pacht | 0,14 €/m² | Der Pachtbetrag pro m² wird in der jeweils abzuführenden Höhe veranschlagt. Basis bildet die jeweilige Jahresrechnung des Stadtverbandes Chemnitz der Kleingärtner e.V. |
| 4. | Grundsteuer B | Für Gartenlauben größer 26 m² wird der Betrag für die Grundsteuer B für die | |
| betreffenden Parzellen in der jeweils abzuführenden Höhe veranschlagt. Basis | |||
| bilden der Grundsteuerbescheid und die jeweilige Jahresrechnung des | |||
| Stadtverbandes der Kleingärtner e.V. | |||
| 5. | Energie- und Wasserverbrauch | Kosten für den Energie- und Wasserverbrauch werden entsprechend der Rechnung der Stadtwerke erhoben. Kosten, die sich aus Differenzen zwischen den Hauptzählern und der Summe der Unterzähler auf den Parzellen ergeben, werden in einem Differenzausgleich für Elt / Wasser pauschal pro Parzelle / Abnehmer berechnet. | |
| 6. | Mahngebühren | 10,00 € | Kommt ein Vereinsmitglied trotz schriftlicher Zahlungsaufforderung und anschließender Zahlungserinnerung in Zahlungsverzug, so kann der Verein Mahngebühren erheben. Mahngebühren fallen ebenfalls an, wenn durch Verschulden des Vereinsmitgliedes seine Elt- und Wasserverbräuche nicht rechtzeitig ermittelt werden können. Die Termine zur Verbrauchswerterfassung werden jährlich in den Schaukästen veröffentlicht. Die Höhe der Mahngebühr bedarf des Beschlusses der Mitgliederversammlung. |
| 7. | Bearbeitungs-pauschale | 12,00 € | Beantragt ein Mitglied eine Ratenzahlung, ist zusätzlich zum Rechnungsbetrag eine Bearbeitungspauschale zu zahlen. Die Höhe der Bearbeitungspauschale bedarf des Beschlusses der Mitgliederversammlung. |
| 8. | Kosten einer Netzsperre | 30,00 € | Kommt ein Mitglied den Meldepflichten für seine Elt- und Wasserverbräuche trotz schriftlicher Mahnung nicht nach, wird durch den Vorstand eine Netzsperre veranlasst. Die Kosten dafür trägt das Vereinsmitglied. Die Höhe der Kosten für eine Netzsperre bedarf des Beschlusses der Mitgliederversammlung. |
| 9. | Aufwandsgebühr | 20,00 € | Wird festgestellt, dass ein Mitglied wissentlich defekte, nicht geeichte oder falsch eingebaute Zählwerke für Elektroenergie oder Wasser benutzt, seine Wasseruhr nicht termingerecht einbaut, angekündigte Kontrollen von Zählwerken verhindert oder eigenmächtig ohne Rückmeldung und Nachweis an den Vorstand seine Zählwerke austauscht, wird eine Aufwandsgebühr erhoben. |
| 10. | Kostenerstattung Behörden-auskünfte | 14,85 € | Versäumt ein Mitglied seine Wohnsitzänderung rechtzeitig mitzuteilen und entstehen dem Verein daraus Kosten für Behördenauskünfte, so trägt das Vereinsmitglied die daraus entstehenden Kosten. |
| 11. | Ersatzbetrag für nicht geleistete Arbeitsstunden | 12,00 €/h | Für nicht geleistete Gemeinschaftsleistungen hat das Vereinsmitglied einen Ersatzbetrag zu entrichten. Die Höhe dieses Ersatzbetrages wird durch die Mitgliederversammlung beschlossen. |
| Jeder Pächter erhält spätestens zwei Wochen vor Fälligkeit die Jahresrechnung mit einer Aufstellung der nach Beitrags- und Gebührenordnung anfallenden Kosten sowie eine Zahlungsaufforderung zur Überweisung auf das Vereinskonto. Für nicht termingemäße Zahlungen können neben Mahngebühren auch Verzugszinsen veranschlagt werden. | |||
