Information zur Inbetriebnahme der Wasserversorgung

Sehr geehrte Vereinsmitglieder,

wir möchten Euch hiermit darüber informieren, dass am Samstag, den 19.04.2025, dass Wasser in unserer Sparte aufgedreht wird. (Sofern das Wetter bis dahin durchhält; Änderungen werden wir umgehend bekanntgeben)

Wir bitten Euch daher, bis zu dem genannten Datum Eure Wasseruhren einzubauen und die Haupthähne zu verschließen.

Sollten Eure Wasseruhren defekt sein, oder sollte das Eichdatum abgelaufen sein (2018 oder älter; Bsp.: M18), so bitten wir Euch, die Wasseruhren zu tauschen und hierfür das Formular „ Formular für Zählerdatenerfassung – Wasser“ auszufüllen.

Leider müssen wir auch dieses Jahr darauf hinweisen, dass die Wasseruhren richtig herum eingebaut werden sollen. Leider kommt es jedes Jahr vor, dass diverse Wasseruhren falsch herum eingebaut sind, was dann zu einer falschen Erfassung führt, die letztendlich allen finanziell auf die Füße fällt.

Wir bedanken uns für Euer Verständnis und wünschen Euch allen ein erfolgreiches und ertragreiches Gartenjahr 2025.

Der Vorstand

P.S.: Das Datenerfassungsformular und auch weitere wichtige und interessante Informationen findet Ihr hier auf unserer Webseite.

Garten Nummer 27

Kurzbeschreibung:

Parzellenfläche: 285,5 qm

Laube: DDR-Fertigteillaube GL 10 inkl. Anbau, Grundfläche ca. 19,96 qm, guter Gesamtzustand

Eltanschluss: in der Laube vorhanden

Wasseranschluss: auf der Parzelle vorhanden

Preis: nach Vereinbarung

Garten Nummer 132

Kurzbeschreibung:

Parzellenfläche: 330 qm

Laube: DDR-Typenlaube GL 19 inkl. Anbau und Freisitzüberdachung, Grundfläche ca. 32 qm , Grundsteuer B, guter Gesamtzustand

Eltanschluss: in der Laube vorhanden

Wasseranschluss: auf der Parzelle vorhanden

Preis: nach Vereinbarung

Garten Nummer 101

Kurzbeschreibung:

Parzellenfläche: 291 qm

Laube: DDR-Typenlaube GL 14 inkl. Anbau, Grundfläche ca. 22 qm , guter Gesamtzustand, aber reparaturbedürftiges Dach

Eltanschluss: in der Laube vorhanden

Wasseranschluss: auf der Parzelle vorhanden

Preis: nach Vereinbarung

Garten Nummer 168

Kurzbeschreibung:

Parzellenfläche: 366,25 qm

Laube: DDR-Typenlaube (ähnlich GL 14) inkl. Anbau, Grundfläche ca. 24 qm , sehr guter Gesamtzustand

Eltanschluss: in der Laube vorhanden

Wasseranschluss: auf der Parzelle vorhanden

Preis: nach Vereinbarung

Garten Nummer 133

Kurzbeschreibung:

Parzellenfläche: 340 qm

Laube: Massivlaube BKL 9 inkl. Anbau, Grundfläche ca. 29 qm mit Freisitzüberdachung ca. 11 qm, Grundsteuer B, sehr guter Gesamtzustand

Eltanschluss: in der Laube vorhanden

Wasseranschluss: auf der Parzelle vorhanden

Preis: nach Vereinbarung

Richtlinie zur Aufstellung von Sport- und Spielgeräten im KGV „Naturfreunde e.V.“

Grundsätzlich dient ein Kleingarten dem Pächter zur nichterwerbsmäßigen gärtnerischen Nutzung,
insbesondere zur Gewinnung von Gartenbauerzeugnissen für den Eigenbedarf und zur Erholung.
(§1 (1) BKleingG )
Nach Rechtsprechung des BGH von 2004 gilt die sogenannte Drittelregelung. Diese sieht vor, dass ein
Drittel der Parzellenfläche durch Anbau von Obst und Gemüse kleingärtnerisch genutzt wird, ein
Drittel der Erholungsnutzung mit Rasen, Blumen, Ziersträuchern, Steingärten, Blühwiesen, Staudten…
sowie für Kinderspielgeräte dient (z. B. Sandkasten, Planschbecken, Klettergerüst, kleines Spielhaus…)
und ein Drittel auf Laube, Freisitze, Wege und Nebenanlagen fällt.
Für das Aufstellen von Sport- und Spielgeräten auf unseren Parzellen gelten somit nachstehende
Rahmenbedingungen:

  • Der Antragsteller hat den Nachweis zu erbringen, dass auf der Parzelle die o. g.
    Drittelregelung, insbesondere der Anbau von Obst und Gemüse, in ausreichendem Maße
    erfolgt. (Anlage zum Antrag, Beispiel)
  • Eine Aufstellung ist nur mit schriftlicher Genehmigung des Vorstandes gestattet.
    Diese Genehmigung kann bei Verstoß gegen diese Richtlinie durch den Vorstand widerrufen
    werden. Ein Anspruch auf Erteilung einer Genehmigung besteht nicht.
  • Klettergerüste, Spieltürme und Schaukeln dürfen eine Grundfläche von 10 m² und eine Höhe
    von 3 m nicht überschreiten.
  • Für Trampoline gilt eine max. Größe von 3,5 m² (Durchmesser ca. 2,11 m gemessen ab
    Außenkante).
  • Abstandsflächen zu Nachbarparzellen sind mit einer Breite von mindestens 2 m vorzusehen.
  • Spielgeräte, insbesondere Trampoline, sind mit geeigneten Mitteln und nach
    Herstellerangaben ausreichend im Boden zu befestigen.
  • Sport- und Spielgeräte sind nicht Bestandteil einer Wertermittlung und bei Pächterwechsel
    durch den abgebenden Pächter komplett zu entfernen.
  • Trampoline sind am Ende der Gartensaison zu demontieren.
  • Bei der Nutzung von Sport- und Spielgeräten ist die Geltung der in der
    Mitgliederversammlung beschlossenen Ruhezeiten zu beachten.
  • Jegliche Haftung für die Nutzer und für Schäden an Dritten liegen beim Aufsteller bzw. dem
    Pächter der Parzelle. Es wird dringend empfohlen eine ausreichende Haftpflichtversicherung
    abzuschließen.
  • Der Antrag bedarf der Schriftform und ist mit der „Anlage zum Antrag zur Aufstellung von
    Sport- und Spielgeräten auf der Parzelle“ beim Vorstand einzureichen. Die Sport- und
    Spielgeräte sind im Antrag zu benennen und mit Maßangaben zu versehen.
  • Für kleine Kinderspielgeräte, wie Sandkasten, Planschbecken, Klettergerüst, Spielhaus aus
    Kunststoff sowie Minirutsche mit einer Grundfläche bis max. 2 m² ist bei Einhaltung der o. g.
    Drittelregelung keine Beantragung erforderlich.

Chemnitz, 18.06.2024

Der Vorstand

Garten Nummer 88

Kurzbeschreibung:

Freies Pachtland zum selbst gestalten

Parzellenfläche: 300 qm

Eltanschluss: auf der Parzelle

Wasseranschluss: auf der Parzelle

Preis: nach Vereinbarung

Garten Nummer 43

Kurzbeschreibung:

Freies Pachtland zum selbst gestalten

Parzellenfläche: 255,50 qm

Eltanschluss : auf der Parzelle vorhanden

Wasseranschluss: auf der Parzelle vorhanden

Preis: nach Vereinbarung