Informationen für mehr Transparenz

Wir möchten hiermit nochmals für mehr Transparenz Informationen zur Anhebung des Mitgliedsbeitrages ab 2026 von 75€ auf 85€ geben.

Entgegen der Behauptung einzelner widerstrebt es uns, die Mitglieder im Dunkeln zu lassen oder Fehlinformationen abzugeben, vielmehr steht bei uns in erster Linie die Kommunikation mit unseren Mitgliedern und die offene und transparente Umgangsart mit eben jenen welchen. Daher folgendes:

  1. Ab 2026 wird seitens des Stadtverbandes der Beitrag namens „Beitrag Stadtverband“ um 3€ angehoben. Dieser Beitrag muss für jede verpachtungsfähige Parzelle eines Vereins abgeführt werden. Auf diese Erhöhung haben wir keinen Einfluss.
  2. Seit Februar 2025 sind wir als neuer Vorstand gezwungen, ein Datenerfassungsprogramm, welches unter anderem zur Rechnungserstellung und Buchhaltung genutzt wird, zu nutzen. Dieses Programm namens „Top Verwalter“ wird von einer Firma geschrieben und befasst sich ausschließlich mit den Belangen von Kleingartenvereinen. Zur besseren Transparenz: für dieses Programm zahlen wir im Jahr 399,00€, was umgeschlagen auf die Mitglieder aufgerundet pro Jahr 4€ (Originalbetrag 3,17€) bedeutet. Wir mussten diesen Schritt gehen, da uns seitens des alten Vorstandes das Programm, welches dieser zur Rechnungslegung nutzte, nicht zur Verfügung gestellt wurde.
  3. Die restlichen 3€ sind eingeplant für Unkosten, wie zum Beispiel die Beschaffung von Druckerpatronen, Briefumschlägen, Briefmarken, Druckerpapier aber auch als zusätzliches kleines Polster für die Beschaffung und Reparatur von Werkzeugen und diversen anderen Geräten.

Wie ihr seht, sind wir, wie schon erwähnt, bestrebt, Euch liebe Vereinsmitglieder, über alles im Bild zu halten und unsere Arbeit so transparent darzustellen, wie es nur möglich ist. Ungeachtet dessen möchten wir auch darauf hinweisen, dass jedes Mitglied das Recht hat, nach Terminabsprache, Einsicht in die Bücher der vergangenen Jahre zu nehmen.

Wir möchten zusätzlich noch auf einen nicht unerheblichen Fakt hinweisen:

Jede Neuerung, Veränderung und Verbesserung alter, unbeachteter oder liegen gelassener Projekte kostet Geld.

Der Vorstand

Information zur Inbetriebnahme der Wasserversorgung

Sehr geehrte Vereinsmitglieder,

wir möchten Euch hiermit darüber informieren, dass am Samstag, den 19.04.2025, dass Wasser in unserer Sparte aufgedreht wird. (Sofern das Wetter bis dahin durchhält; Änderungen werden wir umgehend bekanntgeben)

Wir bitten Euch daher, bis zu dem genannten Datum Eure Wasseruhren einzubauen und die Haupthähne zu verschließen.

Sollten Eure Wasseruhren defekt sein, oder sollte das Eichdatum abgelaufen sein (2018 oder älter; Bsp.: M18), so bitten wir Euch, die Wasseruhren zu tauschen und hierfür das Formular „ Formular für Zählerdatenerfassung – Wasser“ auszufüllen.

Leider müssen wir auch dieses Jahr darauf hinweisen, dass die Wasseruhren richtig herum eingebaut werden sollen. Leider kommt es jedes Jahr vor, dass diverse Wasseruhren falsch herum eingebaut sind, was dann zu einer falschen Erfassung führt, die letztendlich allen finanziell auf die Füße fällt.

Wir bedanken uns für Euer Verständnis und wünschen Euch allen ein erfolgreiches und ertragreiches Gartenjahr 2025.

Der Vorstand

P.S.: Das Datenerfassungsformular und auch weitere wichtige und interessante Informationen findet Ihr hier auf unserer Webseite.

Garten Nummer 27

Kurzbeschreibung:

Parzellenfläche: 285,5 qm

Laube: DDR-Fertigteillaube GL 10 inkl. Anbau, Grundfläche ca. 19,96 qm, guter Gesamtzustand

Eltanschluss: in der Laube vorhanden

Wasseranschluss: auf der Parzelle vorhanden

Preis: nach Vereinbarung

Garten Nummer 132

Kurzbeschreibung:

Parzellenfläche: 330 qm

Laube: DDR-Typenlaube GL 19 inkl. Anbau und Freisitzüberdachung, Grundfläche ca. 32 qm , Grundsteuer B, guter Gesamtzustand

Eltanschluss: in der Laube vorhanden

Wasseranschluss: auf der Parzelle vorhanden

Preis: nach Vereinbarung

Garten Nummer 101

Kurzbeschreibung:

Parzellenfläche: 291 qm

Laube: DDR-Typenlaube GL 14 inkl. Anbau, Grundfläche ca. 22 qm , guter Gesamtzustand, aber reparaturbedürftiges Dach

Eltanschluss: in der Laube vorhanden

Wasseranschluss: auf der Parzelle vorhanden

Preis: nach Vereinbarung

Richtlinie zur Aufstellung von Sport- und Spielgeräten im KGV „Naturfreunde e.V.“

Grundsätzlich dient ein Kleingarten dem Pächter zur nichterwerbsmäßigen gärtnerischen Nutzung,
insbesondere zur Gewinnung von Gartenbauerzeugnissen für den Eigenbedarf und zur Erholung.
(§1 (1) BKleingG )
Nach Rechtsprechung des BGH von 2004 gilt die sogenannte Drittelregelung. Diese sieht vor, dass ein
Drittel der Parzellenfläche durch Anbau von Obst und Gemüse kleingärtnerisch genutzt wird, ein
Drittel der Erholungsnutzung mit Rasen, Blumen, Ziersträuchern, Steingärten, Blühwiesen, Staudten…
sowie für Kinderspielgeräte dient (z. B. Sandkasten, Planschbecken, Klettergerüst, kleines Spielhaus…)
und ein Drittel auf Laube, Freisitze, Wege und Nebenanlagen fällt.
Für das Aufstellen von Sport- und Spielgeräten auf unseren Parzellen gelten somit nachstehende
Rahmenbedingungen:

  • Der Antragsteller hat den Nachweis zu erbringen, dass auf der Parzelle die o. g.
    Drittelregelung, insbesondere der Anbau von Obst und Gemüse, in ausreichendem Maße
    erfolgt. (Anlage zum Antrag, Beispiel)
  • Eine Aufstellung ist nur mit schriftlicher Genehmigung des Vorstandes gestattet.
    Diese Genehmigung kann bei Verstoß gegen diese Richtlinie durch den Vorstand widerrufen
    werden. Ein Anspruch auf Erteilung einer Genehmigung besteht nicht.
  • Klettergerüste, Spieltürme und Schaukeln dürfen eine Grundfläche von 10 m² und eine Höhe
    von 3 m nicht überschreiten.
  • Für Trampoline gilt eine max. Größe von 3,5 m² (Durchmesser ca. 2,11 m gemessen ab
    Außenkante).
  • Abstandsflächen zu Nachbarparzellen sind mit einer Breite von mindestens 2 m vorzusehen.
  • Spielgeräte, insbesondere Trampoline, sind mit geeigneten Mitteln und nach
    Herstellerangaben ausreichend im Boden zu befestigen.
  • Sport- und Spielgeräte sind nicht Bestandteil einer Wertermittlung und bei Pächterwechsel
    durch den abgebenden Pächter komplett zu entfernen.
  • Trampoline sind am Ende der Gartensaison zu demontieren.
  • Bei der Nutzung von Sport- und Spielgeräten ist die Geltung der in der
    Mitgliederversammlung beschlossenen Ruhezeiten zu beachten.
  • Jegliche Haftung für die Nutzer und für Schäden an Dritten liegen beim Aufsteller bzw. dem
    Pächter der Parzelle. Es wird dringend empfohlen eine ausreichende Haftpflichtversicherung
    abzuschließen.
  • Der Antrag bedarf der Schriftform und ist mit der „Anlage zum Antrag zur Aufstellung von
    Sport- und Spielgeräten auf der Parzelle“ beim Vorstand einzureichen. Die Sport- und
    Spielgeräte sind im Antrag zu benennen und mit Maßangaben zu versehen.
  • Für kleine Kinderspielgeräte, wie Sandkasten, Planschbecken, Klettergerüst, Spielhaus aus
    Kunststoff sowie Minirutsche mit einer Grundfläche bis max. 2 m² ist bei Einhaltung der o. g.
    Drittelregelung keine Beantragung erforderlich.

Chemnitz, 18.06.2024

Der Vorstand

Garten Nummer 88

Kurzbeschreibung:

Freies Pachtland zum selbst gestalten

Parzellenfläche: 300 qm

Eltanschluss: auf der Parzelle

Wasseranschluss: auf der Parzelle

Preis: nach Vereinbarung

Garten Nummer 43

Kurzbeschreibung:

Freies Pachtland zum selbst gestalten

Parzellenfläche: 255,50 qm

Eltanschluss : auf der Parzelle vorhanden

Wasseranschluss: auf der Parzelle vorhanden

Preis: nach Vereinbarung

Gartentipps für Juli

Nun beginnt die Zeit der Ernte bei vielen Gemüse- und Obstpflanzen. Doch auch weitere Arbeiten sind jetzt im Juli wichtig und unterstützen sowohl heranreifende Früchte als auch das Wachstum und den Fruchtstand für das nächste Jahr. Hier daher einige Tipps.

Triebe beim Kernobst ausreißen (schneiden).

Es ist nun die Zeit erreicht, wo die Bäume ihr Triebwachstum mehr oder weniger abgeschlossen haben. Um die Reifung der Früchte zu unterstützen, aber auch um Staunässe entgegen zu wirken, empfiehlt es sich, die Krone ein wenig zu lichten. Hierzu werden die einjährigen Wasserschosser (auch Wasserreißer) ausgerissen (man kann sie auch direkt am Ast mit einer scharfen Schere abschneiden). Dadurch wird die Krone etwas lichter, Nässe kann besser aus der Krone entweichen und die einstrahlende Sonne fördert die Reifung der Früchte, sprich sie werden süßer.

Weiterhin sollten auch Süßkirschen, Sauerkirschen, Aprikosen, Pflaumen und Pfirsiche nach der Ernte ausgelichtet werden. Dafür ist jetzt die günstigste Zeit, da die Wundheilung jetzt am schnellsten verläuft. Dabei sollten Konkurrenztriebe entfernt werden, Langtriebe werden hingegen waagerecht herunter gebunden.

Erdbeeren pflanzen.

Im Juli bietet es sich an, um neue Erdbeeren zu pflanzen. Wichtig dabei ist, dass die Erdbeeren auf einem sehr humusreichen und gelockerten Boden stehen. Um eine gute Ernte bei den neuen Pflanzen im nächsten Jahr zu erreichen, sollten sie auf einem Platz stehen, auf dem mindestens drei Jahre lang vorher keine Erdbeeren standen.

Gemüse, welches jetzt ausgesät wird oder noch ausgesät werden kann.

Buschbohnen und Stangenbohnen (letztmalig), Fenchel, Feldsalat, Petersilie, Möhren, Radieschen, Eissalat, Mangold, Chinakohl, Dill, Spinat, Kopfsalat, Rettich und Rucola.

Gemüse, welches jetzt ausgepflanzt wird.

Blumenkohl, Brokkoli, Kohlrabi und Grünkohl

Hecke schneiden.

Im Juli haben die meisten Gehölze ihr Längenwachstum abgeschlossen und treiben nun aus den neuen Seitenknospen aus. Daher empfiehlt es sich, jetzt einen Heckenschnitt durchzuführen. Doch Achtung: BIS ZUM 30. SEPTEMBER IST DAS HECKE SCHNEIDEN WEITERHIN AUF GRUND DER VÖGEL VERBOTEN. ES SIND LEDIGLICH FORMSCHNITTE ERLAUBT, SPRICH NUR DIE JUNGEN TRIEBE DÜRFEN ENTFERNT WERDEN. (BNatSchG §39). Es drohen Strafen von bis zu 50.000€.

Gemüse pflegen.

Im Juli sollten auch weiterhin Pflanzen wie Tomaten einer besonderen Pflege unterzogen werden. Hier werden die Geizer entfernt und um die Tomaten bei zu starkem Regenfall vor Kraut- und Knollenfäule zu schützen, empfiehlt es sich, ein Dach über den Tomaten aufzustellen. Ein zusätzlicher Schutz für Tomaten wäre das Spritzen mit selbst hergestelltem Schachtelhalmsud.

Weiterhin sollte der Lauch, welcher schon im Boden ist, angehäufelt werden. Neu gezogener oder gekaufter Lauch wird circa 10cm tief in den Boden eingebracht, damit die Stängel weiß bleiben. Dafür am besten mit einem Pflanzholz ein Loch stechen und die Pflanze einsetzen. Das Loch wird sich automatisch durch das Gießen mit Erde füllen.