Garten Nummer 132

Kurzbeschreibung:

Parzellenfläche: 330 qm

Laube: DDR-Typenlaube GL 19 inkl. Anbau und Freisitzüberdachung, Grundfläche ca. 32 qm , Grundsteuer B, guter Gesamtzustand

Eltanschluss: in der Laube vorhanden

Wasseranschluss: auf der Parzelle vorhanden

Preis: nach Vereinbarung

Garten Nummer 101

Kurzbeschreibung:

Parzellenfläche: 291 qm

Laube: DDR-Typenlaube GL 14 inkl. Anbau, Grundfläche ca. 22 qm , guter Gesamtzustand, aber reparaturbedürftiges Dach

Eltanschluss: in der Laube vorhanden

Wasseranschluss: auf der Parzelle vorhanden

Preis: nach Vereinbarung

Garten Nummer 168

Kurzbeschreibung:

Parzellenfläche: 366,25 qm

Laube: DDR-Typenlaube (ähnlich GL 14) inkl. Anbau, Grundfläche ca. 24 qm , sehr guter Gesamtzustand

Eltanschluss: in der Laube vorhanden

Wasseranschluss: auf der Parzelle vorhanden

Preis: nach Vereinbarung

Garten Nummer 28

Kurzbeschreibung:

Parzellenfläche: 324,5 qm

Laube: Holzlaube Eigenbau BKL 7 inkl. Anbau, Grundfläche ca. 32 qm mit Freisitzüberdachung ca. 7 qm, Grundsteuer B, sehr guter Gesamtzustand

Eltanschluss: in der Laube vorhanden

Wasseranschluss: auf der Parzelle vorhanden

Preis: nach Vereinbarung

Verbrauchswerterfassung ab 2024

Sehr geehrte Vereinsmitglieder,

aufgrund der Vorschläge aus der Mitgliedschaft auf der letzten Mitgliederversammlung hat der Vorstand beschlossen, erstmalig eine Online- Erfassung der Verbrauchswerte an Elektroenergie und Wasser durchzuführen.

Vorgehensweise:

Wir bitten unsere Vereinsmitglieder in der Woche vom 21.10. 2024 bis 27.10. 2024 ihre Zählwerke für Wasser und Elektroenergie zu fotografieren.

Der jeweilige Zählerstand und die Zählernummer müssen auf den Bildern klar erkennbar sein. Achten Sie bitte auf eine gute Bildqualität ohne Spiegelungen oder Schwitzwasser.

Die Bilder senden Sie bitte bis spätestens 27.10.2024 per E-Mail an nachstehende E-Mail-Adresse:

Naturfreunde-Verbrauchswerte @gmx.de

In die Betreff-Zeile tragen Sie bitte folgende Daten ein:

Ga.-Nr. ……, ……..Name………, Verbrauchsdaten 2024

(Bitte alle fett-gedruckten Zeichen / Buchstaben übernehmen)

Mitglieder ohne vorhandene technische Voraussetzungen bitten wir, Hilfe aus der Familie oder von anderen Vereinsmitgliedern in Anspruch zu nehmen.

Es ist auch möglich, die Fotos im Drogeriemarkt ausdrucken zu lassen und danach als Papierfoto bis spätestens 27.10.2024 an den Vorstand zu übergeben. Nutzen Sie dazu bitte den Vereinsbriefkasten am Schaukasten.

Für Vereinsmitglieder, die ihre Verbrauchsdaten nicht rechtzeitig liefern, werden nach Beitrags- und Gebührenordnung Mahngebühren erhoben.

Mit freundlichen Grüßen

Der Vorstand

Garten Nummer 133

Kurzbeschreibung:

Parzellenfläche: 340 qm

Laube: Massivlaube BKL 9 inkl. Anbau, Grundfläche ca. 29 qm mit Freisitzüberdachung ca. 11 qm, Grundsteuer B, sehr guter Gesamtzustand

Eltanschluss: in der Laube vorhanden

Wasseranschluss: auf der Parzelle vorhanden

Preis: nach Vereinbarung

Richtlinie zur Aufstellung von Sport- und Spielgeräten im KGV „Naturfreunde e.V.“

Grundsätzlich dient ein Kleingarten dem Pächter zur nichterwerbsmäßigen gärtnerischen Nutzung,
insbesondere zur Gewinnung von Gartenbauerzeugnissen für den Eigenbedarf und zur Erholung.
(§1 (1) BKleingG )
Nach Rechtsprechung des BGH von 2004 gilt die sogenannte Drittelregelung. Diese sieht vor, dass ein
Drittel der Parzellenfläche durch Anbau von Obst und Gemüse kleingärtnerisch genutzt wird, ein
Drittel der Erholungsnutzung mit Rasen, Blumen, Ziersträuchern, Steingärten, Blühwiesen, Staudten…
sowie für Kinderspielgeräte dient (z. B. Sandkasten, Planschbecken, Klettergerüst, kleines Spielhaus…)
und ein Drittel auf Laube, Freisitze, Wege und Nebenanlagen fällt.
Für das Aufstellen von Sport- und Spielgeräten auf unseren Parzellen gelten somit nachstehende
Rahmenbedingungen:

  • Der Antragsteller hat den Nachweis zu erbringen, dass auf der Parzelle die o. g.
    Drittelregelung, insbesondere der Anbau von Obst und Gemüse, in ausreichendem Maße
    erfolgt. (Anlage zum Antrag, Beispiel)
  • Eine Aufstellung ist nur mit schriftlicher Genehmigung des Vorstandes gestattet.
    Diese Genehmigung kann bei Verstoß gegen diese Richtlinie durch den Vorstand widerrufen
    werden. Ein Anspruch auf Erteilung einer Genehmigung besteht nicht.
  • Klettergerüste, Spieltürme und Schaukeln dürfen eine Grundfläche von 10 m² und eine Höhe
    von 3 m nicht überschreiten.
  • Für Trampoline gilt eine max. Größe von 3,5 m² (Durchmesser ca. 2,11 m gemessen ab
    Außenkante).
  • Abstandsflächen zu Nachbarparzellen sind mit einer Breite von mindestens 2 m vorzusehen.
  • Spielgeräte, insbesondere Trampoline, sind mit geeigneten Mitteln und nach
    Herstellerangaben ausreichend im Boden zu befestigen.
  • Sport- und Spielgeräte sind nicht Bestandteil einer Wertermittlung und bei Pächterwechsel
    durch den abgebenden Pächter komplett zu entfernen.
  • Trampoline sind am Ende der Gartensaison zu demontieren.
  • Bei der Nutzung von Sport- und Spielgeräten ist die Geltung der in der
    Mitgliederversammlung beschlossenen Ruhezeiten zu beachten.
  • Jegliche Haftung für die Nutzer und für Schäden an Dritten liegen beim Aufsteller bzw. dem
    Pächter der Parzelle. Es wird dringend empfohlen eine ausreichende Haftpflichtversicherung
    abzuschließen.
  • Der Antrag bedarf der Schriftform und ist mit der „Anlage zum Antrag zur Aufstellung von
    Sport- und Spielgeräten auf der Parzelle“ beim Vorstand einzureichen. Die Sport- und
    Spielgeräte sind im Antrag zu benennen und mit Maßangaben zu versehen.
  • Für kleine Kinderspielgeräte, wie Sandkasten, Planschbecken, Klettergerüst, Spielhaus aus
    Kunststoff sowie Minirutsche mit einer Grundfläche bis max. 2 m² ist bei Einhaltung der o. g.
    Drittelregelung keine Beantragung erforderlich.

Chemnitz, 18.06.2024

Der Vorstand

Garten Nummer 88

Kurzbeschreibung:

Freies Pachtland zum selbst gestalten

Parzellenfläche: 300 qm

Eltanschluss: auf der Parzelle

Wasseranschluss: auf der Parzelle

Preis: nach Vereinbarung

Garten Nummer 43

Kurzbeschreibung:

Freies Pachtland zum selbst gestalten

Parzellenfläche: 255,50 qm

Eltanschluss : auf der Parzelle vorhanden

Wasseranschluss: auf der Parzelle vorhanden

Preis: nach Vereinbarung

Gartentipps für Juli

Nun beginnt die Zeit der Ernte bei vielen Gemüse- und Obstpflanzen. Doch auch weitere Arbeiten sind jetzt im Juli wichtig und unterstützen sowohl heranreifende Früchte als auch das Wachstum und den Fruchtstand für das nächste Jahr. Hier daher einige Tipps.

Triebe beim Kernobst ausreißen (schneiden).

Es ist nun die Zeit erreicht, wo die Bäume ihr Triebwachstum mehr oder weniger abgeschlossen haben. Um die Reifung der Früchte zu unterstützen, aber auch um Staunässe entgegen zu wirken, empfiehlt es sich, die Krone ein wenig zu lichten. Hierzu werden die einjährigen Wasserschosser (auch Wasserreißer) ausgerissen (man kann sie auch direkt am Ast mit einer scharfen Schere abschneiden). Dadurch wird die Krone etwas lichter, Nässe kann besser aus der Krone entweichen und die einstrahlende Sonne fördert die Reifung der Früchte, sprich sie werden süßer.

Weiterhin sollten auch Süßkirschen, Sauerkirschen, Aprikosen, Pflaumen und Pfirsiche nach der Ernte ausgelichtet werden. Dafür ist jetzt die günstigste Zeit, da die Wundheilung jetzt am schnellsten verläuft. Dabei sollten Konkurrenztriebe entfernt werden, Langtriebe werden hingegen waagerecht herunter gebunden.

Erdbeeren pflanzen.

Im Juli bietet es sich an, um neue Erdbeeren zu pflanzen. Wichtig dabei ist, dass die Erdbeeren auf einem sehr humusreichen und gelockerten Boden stehen. Um eine gute Ernte bei den neuen Pflanzen im nächsten Jahr zu erreichen, sollten sie auf einem Platz stehen, auf dem mindestens drei Jahre lang vorher keine Erdbeeren standen.

Gemüse, welches jetzt ausgesät wird oder noch ausgesät werden kann.

Buschbohnen und Stangenbohnen (letztmalig), Fenchel, Feldsalat, Petersilie, Möhren, Radieschen, Eissalat, Mangold, Chinakohl, Dill, Spinat, Kopfsalat, Rettich und Rucola.

Gemüse, welches jetzt ausgepflanzt wird.

Blumenkohl, Brokkoli, Kohlrabi und Grünkohl

Hecke schneiden.

Im Juli haben die meisten Gehölze ihr Längenwachstum abgeschlossen und treiben nun aus den neuen Seitenknospen aus. Daher empfiehlt es sich, jetzt einen Heckenschnitt durchzuführen. Doch Achtung: BIS ZUM 30. SEPTEMBER IST DAS HECKE SCHNEIDEN WEITERHIN AUF GRUND DER VÖGEL VERBOTEN. ES SIND LEDIGLICH FORMSCHNITTE ERLAUBT, SPRICH NUR DIE JUNGEN TRIEBE DÜRFEN ENTFERNT WERDEN. (BNatSchG §39). Es drohen Strafen von bis zu 50.000€.

Gemüse pflegen.

Im Juli sollten auch weiterhin Pflanzen wie Tomaten einer besonderen Pflege unterzogen werden. Hier werden die Geizer entfernt und um die Tomaten bei zu starkem Regenfall vor Kraut- und Knollenfäule zu schützen, empfiehlt es sich, ein Dach über den Tomaten aufzustellen. Ein zusätzlicher Schutz für Tomaten wäre das Spritzen mit selbst hergestelltem Schachtelhalmsud.

Weiterhin sollte der Lauch, welcher schon im Boden ist, angehäufelt werden. Neu gezogener oder gekaufter Lauch wird circa 10cm tief in den Boden eingebracht, damit die Stängel weiß bleiben. Dafür am besten mit einem Pflanzholz ein Loch stechen und die Pflanze einsetzen. Das Loch wird sich automatisch durch das Gießen mit Erde füllen.