Garten Nummer 22

Kurzbeschreibung:

Parzellenfläche : 300 m²

Laube : Typenlaube Weißwasser, Baujahr ca. 1985, inklusive Anbau und Freisitzüberdachung, Grundfläche ca 29,53 m², sehr guter Gesamtzustand

Eltanschluss : in der Laube vorhanden

Wasseranschluss : auf der Parzelle vorhanden

Preis : nach Vereinbarung

Allgemeine Informationen für Termine 2026

Sehr geehrte Mitglieder,

wir möchten Euch hiermit für das Jahr 2026 einige wichtige Termine nennen, damit Ihr jetzt schon dementsprechend planen könnt.

  • Mitgliederversammlung am 18.04.2026
  • Wasser aufdrehen am 19.04.2026, sofern die Wetterlage es erlaubt
  • Pflanzentauschbasar und Trödelmarkt am 16.05.2026
  • Sommerfest „Das 101. Vereinsjahr“ am 27.06.2026

Weitere Termine oder Informationen, wie zum Beispiel für die Arbeitseinsätze, werden zeitnah im Schaukasten und auf der Internetseite www.kgv-naturfreunde-chemnitz.de bekannt gegeben.

Viele Grüße

Euer Vorstand

Wichtige Information

Hiermit möchte der Vorstand über den Termin zum Abdrehen des Wassers informieren.

Momentan ist geplant, dass am

12.10.2025

das Wasser für den Kleingartenverein abgestellt wird.

Der Wasserbeauftragte Eberhard Kropp teilte dem Vorstand mit, dass bei sehr guter Wetterlage das Abdrehen des Wassers auch um eine Woche verschoben werden kann.

Aufgrund der positiven Resonanz zur Online-Erfassung aus dem letzten Jahr, hat der Vorstand beschlossen, auch in diesem Jahr eine Online- Erfassung der Verbrauchswerte an Elektroenergie und Wasser durchzuführen.

Wir bitten unsere Vereinsmitglieder in der Woche vom 20.10. 2025 bis 26.10. 2025 ihre Zählwerke für Wasser und Elektroenergie zu fotografieren.

Der jeweilige Zählerstand und die Zählernummer müssen auf den Bildern klar erkennbar sein. Achten Sie bitte auf eine gute Bildqualität ohne Spiegelungen oder Schwitzwasser.

Die Bilder senden Sie bitte bis spätestens 26.10.2025 !!! per E-Mail an nachstehende E-Mail-Adresse:

Naturfreunde-Verbrauchswerte@gmx.de

In die Betreff-Zeile tragen Sie bitte folgende Daten ein:

Ga.-Nr. ……, ……..Name………, Verbrauchsdaten 2025

Mitglieder ohne vorhandene technische Voraussetzungen bitten wir, Hilfe aus der Familie oder von anderen Vereinsmitgliedern in Anspruch zu nehmen.

Es ist auch möglich, die Fotos im Drogeriemarkt ausdrucken zu lassen und danach als Papierfoto bis spätestens 26.10.2025 an den Vorstand zu übergeben. Nutzen Sie dazu bitte den Vereinsbriefkasten am Schaukasten.

Für Vereinsmitglieder, die ihre Verbrauchsdaten nicht rechtzeitig liefern, müssen nach unserer Beitrags- und Gebührenordnung Mahngebühren erhoben werden.

Viele Grüße

Euer Vorstand

Wichtige Information an die Pächter

Seit dem 12.06.2025 besteht seitens der Stadt Chemnitz eine Neuregelung für den Gebrauch von Mährobotern.

Diese Neuregelung beinhaltet ein Nachtfahrverbot für die Geräte.

Hintergrund ist der Schutz der einheimischen Igel, die streckenweise von den Robotern schwer verletzt oder sogar getötet werden. Insbesondere Jungtiere geraten dabei sogar unter den Roboter, was eine sofortige Tötung nach sich zieht.

Daher hat die Stadt Chemnitz ein Nachtfahrverbot erlassen, welches sich von einer halben Stunde vor Sonnenuntergang bis einer halbe Stunde nach Sonnenaufgang erstreckt.

Eine Zuwiderhandlung gegen dieses Verbot stellt eine Ordnungswidrigkeit gemäß §44 Abs. 1 Nr. 1 dar und wird mit einem Bußgeld bis zu fünfzigtausend Euro geahndet. Bei Vorsatz gilt dieses Verhalten als Straftat und wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren geahndet.

Bei Besitz eines Mähroboters mit einer Erkennungssensorik kann bei der Unteren Naturschutzbehörde eine Einzelausnahme beantragt werden.

Wir bitten hiermit alle Pächter, die sich im Besitz eines solchen Mähroboters befinden, sich an die oben genannten Regelungen zu halten und sich danach zu richten.

Zur Einhaltung der Zeiten hält der Vorstand eine Tabelle mit den jeweiligen Zeiten für Sonnenuntergang und Sonnenaufgang bereit.

Da wir die heimische Flora und Fauna schützen wollen, bitten wir um Euer Verständnis und die Einhaltung der Allgemeinverfügung der Stadt Chemnitz.

Der Vorstand

Arbeitseinsätze 2025 und Regelungen

Termine für Arbeitseinsätze
Nachfolgend die Termine für die Arbeitseinsätze 2025.
Eine Einteilung nach Gartennummern gibt es nicht.
Alle Anwesenden Teilnehmer werden eingesetzt.
Eine Anmeldung für den Einsatz ist nicht erforderlich.
Mai10.05.17.05.31.05.
Juni07.06.21.06.28.06.
Juli12.07.19.07.
August02.08.09.08.23.08.30.08.
September13.09.20.09.
Oktober04.10.11.10.
Zeit: 08.00 – 12.00 Uhr
Treffpunkt: Bauhof

Regelungen für die Arbeitseinsätze

  1. Die Arbeitseinsätze sollten vom Vereinsmitglied getätigt werden. Grund dafür ist die Gruppenunfallversicherung, die eben nur für die Vereinsmitglieder greift.
  2. Arbeitsstunden können auch von anderen Personen für das Vereinsmitglied geleistet werden (z.B. Ehepartner, Lebenspartner, Kinder, Verwandte, Bekannte). Dann würde die private Unfallversicherung (wenn vorhanden) greifen. Bei Unfällen der benannten Aushilfen während des Arbeitseinsatzes kann der Verein nicht haftbar gemacht werden.
  3. Für den Arbeitseinsatz werden 4 Stunden gut geschrieben. Eine Kombination mit der Unterstützung einer weiteren Person ist nicht möglich.
  4. Die Termine sind durch die Vereinsmitglieder frei wählbar. Eine schriftliche Anmeldung ist nicht nötig. Bei mehr als 15 Teilnehmern für den Einsatz entscheidet der Einsatzleiter das weitere Vorgehen. Unter Umständen werden Vereinsmitglieder gebeten, einen anderen Termin wahrzunehmen.
  5. Anweisungen und Vorschriften des Vorstandes und des jeweiligen Einsatzleiters sind Folge zu leisten.
  6. Bei unzumutbaren Wetterbedingungen (Starkregen, extreme Hitze) entscheidet der Einsatzleiter unter Einbeziehung der Meinung der teilnehmenden Vereinsmitglieder über die weitere Vorgehensweise.

Der Vorstand

Informationen für mehr Transparenz

Wir möchten hiermit nochmals für mehr Transparenz Informationen zur Anhebung des Mitgliedsbeitrages ab 2026 von 75€ auf 85€ geben.

Entgegen der Behauptung einzelner widerstrebt es uns, die Mitglieder im Dunkeln zu lassen oder Fehlinformationen abzugeben, vielmehr steht bei uns in erster Linie die Kommunikation mit unseren Mitgliedern und die offene und transparente Umgangsart mit eben jenen welchen. Daher folgendes:

  1. Ab 2026 wird seitens des Stadtverbandes der Beitrag namens „Beitrag Stadtverband“ um 3€ angehoben. Dieser Beitrag muss für jede verpachtungsfähige Parzelle eines Vereins abgeführt werden. Auf diese Erhöhung haben wir keinen Einfluss.
  2. Seit Februar 2025 sind wir als neuer Vorstand gezwungen, ein Datenerfassungsprogramm, welches unter anderem zur Rechnungserstellung und Buchhaltung genutzt wird, zu nutzen. Dieses Programm namens „Top Verwalter“ wird von einer Firma geschrieben und befasst sich ausschließlich mit den Belangen von Kleingartenvereinen. Zur besseren Transparenz: für dieses Programm zahlen wir im Jahr 399,00€, was umgeschlagen auf die Mitglieder aufgerundet pro Jahr 4€ (Originalbetrag 3,17€) bedeutet. Wir mussten diesen Schritt gehen, da uns seitens des alten Vorstandes das Programm, welches dieser zur Rechnungslegung nutzte, nicht zur Verfügung gestellt wurde.
  3. Die restlichen 3€ sind eingeplant für Unkosten, wie zum Beispiel die Beschaffung von Druckerpatronen, Briefumschlägen, Briefmarken, Druckerpapier aber auch als zusätzliches kleines Polster für die Beschaffung und Reparatur von Werkzeugen und diversen anderen Geräten.

Wie ihr seht, sind wir, wie schon erwähnt, bestrebt, Euch liebe Vereinsmitglieder, über alles im Bild zu halten und unsere Arbeit so transparent darzustellen, wie es nur möglich ist. Ungeachtet dessen möchten wir auch darauf hinweisen, dass jedes Mitglied das Recht hat, nach Terminabsprache, Einsicht in die Bücher der vergangenen Jahre zu nehmen.

Wir möchten zusätzlich noch auf einen nicht unerheblichen Fakt hinweisen:

Jede Neuerung, Veränderung und Verbesserung alter, unbeachteter oder liegen gelassener Projekte kostet Geld.

Der Vorstand

Garten Nummer 132

Kurzbeschreibung:

Parzellenfläche: 330 qm

Laube: DDR-Typenlaube GL 19 inkl. Anbau und Freisitzüberdachung, Grundfläche ca. 32 qm , Grundsteuer B, guter Gesamtzustand

Eltanschluss: in der Laube vorhanden

Wasseranschluss: auf der Parzelle vorhanden

Preis: nach Vereinbarung

Garten Nummer 101

Kurzbeschreibung:

Parzellenfläche: 291 qm

Laube: DDR-Typenlaube GL 14 inkl. Anbau, Grundfläche ca. 22 qm , guter Gesamtzustand, Dach wurde im Juni 2025 komplett neu gedeckt

Eltanschluss: in der Laube vorhanden

Wasseranschluss: auf der Parzelle vorhanden

Preis: nach Vereinbarung

Richtlinie zur Aufstellung von Sport- und Spielgeräten im KGV „Naturfreunde e.V.“

Grundsätzlich dient ein Kleingarten dem Pächter zur nichterwerbsmäßigen gärtnerischen Nutzung,
insbesondere zur Gewinnung von Gartenbauerzeugnissen für den Eigenbedarf und zur Erholung.
(§1 (1) BKleingG )
Nach Rechtsprechung des BGH von 2004 gilt die sogenannte Drittelregelung. Diese sieht vor, dass ein
Drittel der Parzellenfläche durch Anbau von Obst und Gemüse kleingärtnerisch genutzt wird, ein
Drittel der Erholungsnutzung mit Rasen, Blumen, Ziersträuchern, Steingärten, Blühwiesen, Staudten…
sowie für Kinderspielgeräte dient (z. B. Sandkasten, Planschbecken, Klettergerüst, kleines Spielhaus…)
und ein Drittel auf Laube, Freisitze, Wege und Nebenanlagen fällt.
Für das Aufstellen von Sport- und Spielgeräten auf unseren Parzellen gelten somit nachstehende
Rahmenbedingungen:

  • Der Antragsteller hat den Nachweis zu erbringen, dass auf der Parzelle die o. g.
    Drittelregelung, insbesondere der Anbau von Obst und Gemüse, in ausreichendem Maße
    erfolgt. (Anlage zum Antrag, Beispiel)
  • Eine Aufstellung ist nur mit schriftlicher Genehmigung des Vorstandes gestattet.
    Diese Genehmigung kann bei Verstoß gegen diese Richtlinie durch den Vorstand widerrufen
    werden. Ein Anspruch auf Erteilung einer Genehmigung besteht nicht.
  • Klettergerüste, Spieltürme und Schaukeln dürfen eine Grundfläche von 10 m² und eine Höhe
    von 3 m nicht überschreiten.
  • Für Trampoline gilt eine max. Größe von 3,5 m² (Durchmesser ca. 2,11 m gemessen ab
    Außenkante).
  • Abstandsflächen zu Nachbarparzellen sind mit einer Breite von mindestens 2 m vorzusehen.
  • Spielgeräte, insbesondere Trampoline, sind mit geeigneten Mitteln und nach
    Herstellerangaben ausreichend im Boden zu befestigen.
  • Sport- und Spielgeräte sind nicht Bestandteil einer Wertermittlung und bei Pächterwechsel
    durch den abgebenden Pächter komplett zu entfernen.
  • Trampoline sind am Ende der Gartensaison zu demontieren.
  • Bei der Nutzung von Sport- und Spielgeräten ist die Geltung der in der
    Mitgliederversammlung beschlossenen Ruhezeiten zu beachten.
  • Jegliche Haftung für die Nutzer und für Schäden an Dritten liegen beim Aufsteller bzw. dem
    Pächter der Parzelle. Es wird dringend empfohlen eine ausreichende Haftpflichtversicherung
    abzuschließen.
  • Der Antrag bedarf der Schriftform und ist mit der „Anlage zum Antrag zur Aufstellung von
    Sport- und Spielgeräten auf der Parzelle“ beim Vorstand einzureichen. Die Sport- und
    Spielgeräte sind im Antrag zu benennen und mit Maßangaben zu versehen.
  • Für kleine Kinderspielgeräte, wie Sandkasten, Planschbecken, Klettergerüst, Spielhaus aus
    Kunststoff sowie Minirutsche mit einer Grundfläche bis max. 2 m² ist bei Einhaltung der o. g.
    Drittelregelung keine Beantragung erforderlich.

Chemnitz, 18.06.2024

Der Vorstand